Qualität - Bioladen_montabaur

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Qualität

                                    Garantierte Qualität

Bio-Garantie
„Bio" und „Öko" sind keine Glaubensbekenntnisse ohne Garantieanspruch. Wer „Bio" und „Öko" kauft, kann sich darauf verlassen, dass er Produkte aus demökologischen Landbau erworben hat. Das gilt in Deutschland. Das gilt in der gesamten Europäischen Union. Die „Verordnung (EWG) Nr. 2092 /91 über den ökologischenLandbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel für pflanzliche Produkte" ist seit dem 1. 1. 1993 die rechtliche Grundlage für den Schutz der Warenzeichen „Bio" und „Öko". Sie legt die Mindestanforderungen für ökologisch erzeugte pflanzliche Nahrungsmittel fest. Seit dem 24. August 2000 gilt die Öko-Verordnung auch für alle tierischen Erzeugnisse.

Anbauverbände mit hohen Ansprüchen
Das ist die rechtliche Seite. Bio-Garantien auf höherem Niveau geben darüber hinaus die Anbauverbände, z.B. Bioland oder Demeter, in denen viele Bio-Bauern zusammengeschlossen sind.
Ihre Anforderungen an den ökologischen Landbau sind zum Teil wesentlich höher. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, geschlossene Nährstoffkreisläufe, vielfältige Fruchtfolgen, tiergerechte Haltung, die Ablehnung der Gentechnik in der Lebensmittelerzeugung und der vorbeugende Gesundheitsschutz von Pflanzen und Tieren sind neben dem Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel die wichtigsten Grundsätze für die Verbände.

Effektive Kontrolle
In der Praxis verbinden sich staatliche Aufsicht und verbandliche Selbstkontrolle zu einem effektiven Kontrollsystem. Regelmäßig und streng werden alle Betriebe, die Bio-Produkte erzeugen, verpacken und importieren, auf Herz und Nieren überprüft, ob sie sowohl die Öko-Verordnung als auch die jeweiligen Verbandsrichtlinien einhalten. Das tun - auch schon einmal unangemeldet - private Kontrollstellen, die in Nordrhein-Westfalen vom Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd zugelassen werden.
Dabei geht es zum Beispiel nicht nur um den Einsatz von Dünger, die Art der Tierhaltung oder die Zutaten bei der Brot- und Wurstherstellung. Zur Kontrolle gehört auch ein Blick in die Buchführung, denn Öko-Betriebe unterliegen einer umfassenden Aufzeichnungspflicht. Wer gegen die Vorschriften verstößt, dem droht im schwerstenFall ein Vermarktungsverbot für den gesamten Betrieb. Für den Verbraucherschutz führen die Kontrollstellen natürlich auch im Ausland Inspektionen durch.

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